Berlin/Bremen: Während das Budget für Arbeit bereits bundesweit seit 1. Januar 2018 gesetzlich im SGB IX als Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen verankert ist, wird es nach wie vor nur schleppend genutzt und kaum dafür geworben. Das NETZWERK ARTIKEL 3 fordert daher im Rahmen eines von der Aktion Mensch geförderten Projektes zu Alternativen zur Werkstatt, dass verstärkt bei Außenarbeitsplätzen geschaut wird, ob sich hieraus für behinderte Menschen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im Rahmen des Budgets für Arbeit schaffen lassen. Nun bekommt diese Idee Rückenwind aus dem Koalitionsvertrag für Bremen.
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Bad Kreuznach: Marianne Münz aus Bad Kreuznach hat 30 Jahre in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) gearbeitet. Heute ist sie Mitarbeiterin des Projektes inklusiv leben lernen des Bistum Trier, das mit einer Reihe von Organisationen kooperiert. Die Beschäftigung wurde u.a. deshalb möglich, da der Arbeitgeber den Zuschuass aus dem Budget für Arbeit bekommt. In einem Statement im Vorfeld der Werkstättenmesse in Nürnberg, bei der sie am 29. und 30. März am Infotand zum Buget für Arbeit des NETZWERK ARTIKEL 3 in Halle 12.0 mit der Standnummer 213 mitwirkt, macht Marianne Münz deutlich, dass sie jetzt endlich die Arbeit machen kann, die sie schon immer machen wollte - dank des Budget für Arbeit.