Berlin/Bremen: Während das Budget für Arbeit bereits bundesweit seit 1. Januar 2018 gesetzlich im SGB IX als Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen verankert ist, wird es nach wie vor nur schleppend genutzt und kaum dafür geworben. Das NETZWERK ARTIKEL 3 fordert daher im Rahmen eines von der Aktion Mensch geförderten Projektes zu Alternativen zur Werkstatt, dass verstärkt bei Außenarbeitsplätzen geschaut wird, ob sich hieraus für behinderte Menschen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im Rahmen des Budgets für Arbeit schaffen lassen. Nun bekommt diese Idee Rückenwind aus dem Koalitionsvertrag für Bremen.
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