Berlin (kobinet) Nach einer Woche mit vielen Reden und verschiedenen Perspektiven zu 10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention hat sich nun auch Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrem Blog speziell dem zehnjährigen Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention gewidmet. Zum Schluss ihres dreiminütigen Videoblogbeitrags bekräftigte sie die Verpflichtung der Bundesregierung zur Umsetzung der Konvention und brachte neben dem bereits verankerten Recht auf ein Budget für Arbeit auch das Budget für Ausbildung ins Gespräch, das geschaffen werden soll.
"Gleiche Chancen und gleiche Teilhabe für Menschen mit Behinderungen ist ein Ziel, dem sich die Bundesregierung verpflichtet fühlt. Das sagt Bundeskanzlerin Merkel in ihrem aktuellen Podcast, in dem sie an die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention vor zehn Jahren erinnert. "Sie in die Gesellschaft mit einzubeziehen, ist vorrangige Aufgabe für die Bundesregierung und liegt auch mir persönlich ganz besonders am Herzen", heißt es in der Ankündigung für den dreiminütigen Blogbeitrag der Kanzlerin vom 30. März 2019.
Interessant ist, dass die Kanzlerin auf das Budget für Ausbildung bezug nimmt, das geschaffen werden soll. Dieses Budget für Ausbildung war im ursprünglichen Arbeitsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für eine kleine Reform des Bundesteilhabegesetzes noch drin. Im Referentenentwurf, zu dem es am 25. März 2019 eine Anhörung im Ministerium gab, war das Budget für Ausbildung nicht mehr enthalten. Es muss also wohl in der Ressortabstimmung erst einmal kassiert worden sein. Man darf also gespannt sein, ob die Worte der Kanzlerin vor allem in ihren eigenen Reihen von CDU/CSU Gehör finden und das Budget für Ausbildung doch noch in das Reformgesetz mit aufgenommen wird. Die Weiterführung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) nach 2023 war im Arbeitsentwurf übrigens ebenfalls vorhanden und wurde zuerst einmal wieder herausgenommen. Auch hier könnte ein klares Kanzlerinnenwort vielleicht auch für Bewegung in ihren Reihen sorgen.