Berlin/Bremen: Während das Budget für Arbeit bereits bundesweit seit 1. Januar 2018 gesetzlich im SGB IX als Alternative zur Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen verankert ist, wird es nach wie vor nur schleppend genutzt und kaum dafür geworben. Das NETZWERK ARTIKEL 3 fordert daher im Rahmen eines von der Aktion Mensch geförderten Projektes zu Alternativen zur Werkstatt, dass verstärkt bei Außenarbeitsplätzen geschaut wird, ob sich hieraus für behinderte Menschen sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im Rahmen des Budgets für Arbeit schaffen lassen. Nun bekommt diese Idee Rückenwind aus dem Koalitionsvertrag für Bremen.
Die Idee ist relativ simpel. Tausende von behinderten Menschen arbeiten mittlerweile auf Außenarbeitsplätzen der Werkstätten für behinderte Menschen. Die Arbeitgeber*innen kennen diese also mittlerweile, die behinderten Menschen haben sich eingewöhnt und die Arbeitgeber*innen bezahlen sogar einiges für diese Beschäftigten an die Werkstätten. Der Haken für die Betroffenen ist meist, dass sie weiterhin für zum Teil äusserst geringe Werkstattlöhne arbeiten, die weit unter Mindestlohn liegen. Was läge da näher, mit den verschiedenen Akteuren abzuklären, ob nicht auch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit Löhnen, wie sie im Betrieb gezahlt werden, im Rahmen des Budgets für Arbeit zu schaffen.
Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und Linken in Bremen gibt dieser Idee Rückenwind. Dort heißt es auf Seite 47f: "Wir wollen, dass Menschen mit Behinderungen bessere Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bekommen. Dazu werden wir Mittel der Ausgleichsabgabe nutzen. Wir werden Inklusionsbetriebe fördern und das Budget für Arbeit sowie das Budget für Ausbildung stärker nutzen. Im bremischen öffentlichen Dienst werden mindestens 20 Arbeitsplätze auf der Grundlage des Budgets für Arbeit sowie weitere 30 Arbeitsplätze in Inklusionsabteilungen/ -betrieben geschaffen.
Und weiter heißt es auf Seite 48: "In der Werkstatt Bremen wird eine Anlaufstelle geschaffen, die Werkstattbeschäftigte sowie potentielle Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen zum Budget für Arbeit berät und den Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt organisatorisch aktiv begleitet." Und weiter heißt es: "Im regelmäßigen Abstand von drei Jahren wird geprüft, ob Außenarbeitsplätze der Werkstatt Bremen in reguläre Arbeitsverhältnisse – gegebenenfalls auf Grundlage des Budgets für Arbeit – umgewandelt werden können."
Das NETZWERK ARTIKEL 3 hofft nun, dass auch andere Bundesländer und der Bund dem Beispiel von Bremen folgen und sich konkrete Ziele zur Beschäftigung behinderter Menschen im Rahmen von Budgets für Arbeit und als Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen setzen. Zudem hofft das NETZWERK ARTIKEL 3, dass die Werkstätten verstärkt herausgefordert werden, Außenarbeitsplätze in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln und dabei auch die Nutzung des Budgets für Arbeit zu unterstützen und bekannter zu machen. Das wäre ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.