- Kategorie: Regelungen zum Budget für Arbeit
Was ist das Budget für Arbeit?
Wann können Sie das Persönliche Geld für Arbeit bekommen?
Wo bekommen Sie das Persönliche Geld für Arbeit?
Diese und andere Fragen beantwortet die Aktion Mensch.
Sie hat ein Faltblatt zum Budget für Arbeit in Leichter Sprache gemacht
Klicken Sie hier, um zum Faltblatt zum Budget für Arbeit in Leichter Sprache zu kommen
- Kategorie: Regelungen zum Budget für Arbeit
Was ist das Budget für Arbeit? Wer kann es bekommen? Und was muss man beachten? Das erklärt ein kurzer Film in einfachen Worten. Das Erklärvideo wurde partizipativ orientiert zusammen mit Budgetnehmenden, Werkstattbeschäftigten und Berater*innen der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) entwickelt, wie es im Text zum Video auf YouTube heißt.
- Kategorie: Regelungen zum Budget für Arbeit
Die bundesweite Einführung des Budget für Arbeit ist ein Ergebnis des Bundesteilhabegesetzes. Im Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz–BTHG) wurden daher in § 61 die Rahmenbedingungen für das Recht auf eine Budget für Arbeit geregelt.
Weiterlesen: Gesetzliche Regelungen zum Budget für Arbeit in § 61 SGB IX
- Kategorie: Regelungen zum Budget für Arbeit
Angelice Falk gibt in einem Beitrag für das Diskussionsforum zum Rehabilitations- und Teilhaberecht auf der Plattform www.reha-recht.de einen Überblick über den Umsetzungsstand des Budgets für Arbeit (§ 61 SGB IX) in den einzelnen Bundesländern. Speziell wurde untersucht, inwieweit die einzelnen Länder bisher von der Möglichkeit in § 61 Abs. 2 S. 4 SGB IX Gebrauch machen, bei dem Lohnkostenzuschuss von dem Prozentsatz der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV durch Landesrecht nach oben abzuweichen.
- Kategorie: Regelungen zum Budget für Arbeit
In seinen abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands vom 13. Mai 2015 hat der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen auch Stellung zur Beschäftigung in Werkstätten für behinderte Menschen und zur Schaffung von Alternativen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt genommen. Unter anderem empfiehlt der Ausschuss "die schrittweise Abschaffung der Werkstätten für behinderte Menschen durch sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern im allgemeinen Arbeitsmarkt".
Weiterlesen: Abschließende Bemerkungen des UN-Fachausschusses zu Alternativen zu Werkstätten
- Kategorie: Regelungen zum Budget für Arbeit
Die UN-Behindertenrechtskonvention betont das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit. Dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.
Weiterlesen: Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention zum Thema Arbeit