Münster: Vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020 erhielten im Wirkungsbereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) 266 Unternehmen, die Werkstattbeschäftigte ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis ermöglichten, Lohnkostenzuschüsse mit dem LWL-Budget für Arbeit und wurden vom Integrationsfachdienst (IFD) beim Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt begleitet. Insgesamt wurden in dieser Zeit über 1.100 Fördermodule mit ca. 26 Millionen Euro bewilligt. Dies geht aus einer Beschlussvorlage für den Sozialausschuss des LWL hervor.

"Am häufigsten wurden hierbei mit 57 % der Beschäftigungsverhältnisse seelisch beeinträchtigte Menschen unterstützt, gefolgt von den Menschen mit einer Lernbehinderung oder geistigen Behinderung (ca. 39 %). Der restliche Anteil verteilt sich auf Menschen mit einer körperlichen und/oder Sinnesbehinderung. Der Frauenanteil lag bei ca. 26 %. Insgesamt wurden im Zeitraum 01.01.2018 – 31.12.2020 Budgetleistungen von ca. 19 Mio. Euro aus Mitteln der Eingliederungshilfe bewilligt", hießt es im Bericht des LWL-Inklusionsamtes Arbeit.

In der Zusammenfassung heißt es zum gesetzlichen Hintergrund der Initiative des LWL: "Gemäß Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention vom 26.03.2009 haben Menschen mit Behinderungen Anspruch auf eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsmarkt. Dieses Ziel wird bereits seit 2008 mit dem LWL-Budget für Arbeit erfolgreich umgesetzt. In dessen Rahmen wurden von 2008 bis 2017 die Förderprogramme 'aktion5' und 'Übergang plus' durchgeführt. Seit 2018 gehen die Förderbausteine dieser Programme in dem LWL-Budget für Arbeit auf, das auf dem durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) eingeführten, ab dem 01.01.2018 gültigen Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX) fußt. Das LWL-Budget für Arbeit besteht aus 2 Teilen und fördert sowohl den Werkstattwechsel als auch die Werkstattalternative für Personen, die ansonsten mit hoher Wahrscheinlichkeit in einer Werkstatt aufgenommen werden."

Im Bericht werden auch Aussagen über die Kosten und Nutzen des Budget für Arbeit für die Eingliederungsghilfe genannt: "Den für das LWL-Budget für Arbeit eingesetzten Mitteln stehen bei mittelfristigem Fortbestehen der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse Einsparungen bei den Eingliederungshilfemitteln gegenüber, und zwar durch den Wegfall der Werkstattkosten im Falle eines Wechsels der Werkstatt. Die prozentuale Förderung eines BfA-Falles WfbM-Wechsel mit einem Lohnkostenzuschuss beträgt durchschnittlich ca. 60 % des Arbeitnehmerbruttos und monatlich 997 Euro. Im Ergebnis spart die Eingliederungshilfe im zu erwartenden Durchschnittsfall bei jedem neuen Werkstattwechsel in den ersten fünf Jahren fast 13.000 Euro. Dieser Betrag resultiert aus der Gegenüberstellung der Kosten je Werkstattfall von 87.500 Euro zu den Kosten je Werkstattwechsel von 74.831 Euro über eine Laufzeit von fünf Jahren. Im Schnitt werden somit in den ersten fünf Jahren 2.500 Euro im Jahr pro Fall eingespart. Für Einzel- oder Gruppenmaßnahmen (Inklusionsbudget) werden im ersten Jahr durchschnittlich 864 Euro im Rahmen der Ausgleichsabgabe finanziert. Weiterhin berücksichtigt ist, dass bislang Prämien an Werkstätten und IFD gezahlt werden", heißt es in der Beschlussvorlage.

Link zum LWL-Bericht in Sachen Budget für Arbeit und Budget für Ausbildung