Erlangen / Nürnberg (kobinet) Seit 1998 gibt es die gemeinnützige GmbH Access Inklusion im Arbeitsleben mit Sitz in Erlangen und Zweigstellen in Nürnberg, Fürth und Bamberg. Seit 2001 konnten von Access auch 151 Personen mit sogenanntem Werkstatt-Status unterstützt werden, wovon 91 Personen mit einer betrieblichen Inklusion abschließen konnten. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul führte mit Andrea Seeger von Access ein Interview, bei dem es u.a. auch um die Möglichkeiten und Grenzen des Budget für Arbeit und des Budget für Ausbildung ging. Von den 22 Budgets für Arbeit, die seit 2018 in Mittelfranken bewilligt wurden, wurden neun von der Access gGmbH beantragt, berichtet Andrea Seeger.
kobinet-nachrichten: Die Access gGmbH hat inzwischen ja reichlich Erfahrung mit der Inklusion behinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wann wurde Access gegründet und wie schätzen Sie die Entwicklung der letzten Jahre in diesem Bereich ein?
Andrea Seeger: Die gemeinnützige Access Inklusion im Arbeitsleben wurde am 1.7.1998 gegründet. Wir unterstützen Menschen mit Behinderungen und besonderem Unterstützungsbedarf. Wir entwickelten in den vergangenen Jahrzehnten verschiedene Dienstleistungsangebote, die sich jeweils an den Bedarfen unserer Kundinnen und Kunden orientieren. So begleiten wir zum Beispiel viele unserer Kund*innen im Rahmen der Maßnahme Unterstützte Beschäftigung. Erfahrungen im Übergangsmanagement von der Werkstatt für behinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt liegen in unserem Fachdienst seit 2001 vor. Unser konzipiertes Dienstleistungsangebot heißt hier "Betriebliches Arbeitstraining“. Bislang konnten von Access 151 Personen mit sogenanntem Werkstatt-Status unterstützt werden, wovon 91 Personen mit einer betrieblichen Inklusion abschließen konnten.
Aus unserer Perspektive gab es in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten von gesetzgeberischer Seite etliche Bemühungen, das Thema berufliche Inklusion voranzubringen. Integrationsfachdienste (§ 192 SGB IX) wurden seit 2001 etabliert, mehr Inklusionsfirmen (§ 215 SGB IX) sind entstanden. Seit 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget (§ 29 SGB IX). 2018 sind nun noch die Anderen Leistungsanbieter (§ 60 SGB IX) und das Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX) sowie Ende 2019 das Budget für Ausbildung (§ 61a SGB IX) hinzugekommen.
Wir haben in Deutschland viele gute Instrumente, um betriebliche Inklusion umzusetzen. Man könnte meinen, das Feld ist bestellt und trotzdem stößt man in der Praxis immer wieder an Grenzen. Unsere Erfahrung ist, dass es viel know how, Ausdauer und Beharrlichkeit braucht, um berufliche Inklusion umzusetzen. Um nur ein Beispiel dafür zu nennen: Die Einführung des anderen Leistungsanbieter ins SGB IX war ein super Gedanke. Leider ist die Umsetzung sehr erschwert. Es gibt bislang bundesweit ca. 50 andere Leistungsanbieter (vgl. Rehadat), die seit 2018 entstanden sind. Die Hürden, die Vorgaben der Agentur für Arbeit an ein sogenanntes Qualitäts- und Leistungshandbuch zu erfüllen, sind sehr hoch und orientieren sich vor allem an der (veralteten) Werkstättenverordnung. Die Zeiten zwischen Antragstellung und Genehmigung, als Anderer Leistungsanbieter aktiv werden zu dürfen, belaufen sich in vielen Fällen auf 1-2 Jahre oder auch länger. Wir sind bis heute – trotz mehr als 20jähriger Expertise und tollen Vermittlungsquoten - noch immer nicht als Anderer Leistungsanbieter anerkannt.
kobinet-nachrichten: Das mit dem Bundesteilhabegesetz 2018 bundesweit eingeführte Budget für Arbeit müsste der Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für Menschen, die sonst in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten würden, ja richtig Rückenwind geben. Wie ist das in Ihrer Region und mit welchen Zahlen können Sie da aufwarten?
Andrea Seeger: Das Budget für Arbeit ist eine tolle Alternative zum Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen, wird aber bislang noch zu wenig genutzt. In manchen Regionen Deutschlands kommt das Budget für Arbeit bereits etwas mehr zum Einsatz, zum Beispiel in Hamburg, Niedersachsen oder auch in Rheinland-Pfalz. In unserer Region Mittelfranken mit immerhin 1,78 Millionen Einwohner*innen fühlt sich der Rückenwind eher nach einem lauen Lüftchen an. Seit 2018 bis heute wurden bislang 22 Anträge auf ein Budget für Arbeit gestellt. Darunter waren 9 Anträge, die über unseren Fachdienst begleitet und auch genehmigt wurden. Wir haben nahezu alle unserer Absolvent*innen aus dem Arbeitsbereich in ein Budget für Arbeit vermitteln können.
Nun ist es so, dass Mittelfranken von den sieben Regierungsbezirken in Bayern die höchste Anzahl an Budgets für Arbeit hat. Das lässt erahnen, wie es in den anderen bayrischen Bezirken aussieht. Gut aufgestellt ist Bayern hingegen, was die Werkstatt-Arbeitsplätze anbelangt. Stand 1.1.2020 gab es in Bayern 36.438 Werkstatt-Arbeitsplätze (Website BAG WfbM) und hier nimmt Bayern deutschlandweit den 2. Platz ein.
kobinet-nachrichten: Hinzugekommen ist noch das Budget für Ausbildung, von dem man bisher sehr wenig aus der Praxis hört. Wie gestaltet sich dies bei Ihrer Arbeit?
Andrea Seeger: Tatsächlich spielt das Budget für Ausbildung in unserer Arbeit bislang keine Rolle. Der Grund hierfür ist, dass es sich ja laut Gesetz um den Werkstatt-Personenkreis handeln muss, der alternativ zum Eingangsverfahren/Berufsbildungsbereich ein Budget für Ausbildung bekommen könnte. Jede und jeder aus der Szene weiß, dass eine Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen in aller Regel nur genehmigt wird, wenn keine Ausbildungsfähigkeit vorliegt. Von daher gibt es auch deutschlandweit kaum Budgets für Ausbildung und wenn doch, dann betrifft dies eher den Personenkreis der Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen. Uns fehlt im Moment die praktische Idee, mit wem wir ein Budget für Ausbildung umsetzen könnten.
kobinet-nachrichten: Es gibt ja viele ausgelagerte Arbeitsplätze von Werkstätten, könnten die nicht nach einer gewissen Kennenlernzeit in Budgets für Arbeit umgewandelt werden?
Andrea Seeger: Aus meiner Sicht wäre das eine große Chance. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass dies kaum passiert. Es gibt hier aus meiner Sicht zu wenige Akteur*innen, die Arbeitgebenden und den Beschäftigten eine entsprechende Beratung diesbezüglich geben und neutral informieren.
kobinet-nachrichten: Welche Chancen und Grenzen sehen Sie generell, um mehr behinderten Menschen die Nutzung des Budgets für Arbeit und des Budgets für Ausbildung zu ermöglichen?
Andrea Seeger: Das Budget für Arbeit bietet eine große Chance für berufliche Teilhabe in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes für alle jene Menschen, die sich eine Wahlmöglichkeit wünschen.
Es wäre aus meiner Sicht wichtig, dass allen Personen (und ihren gesetzlichen Betreuer*innen), die derzeit in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten, das Alternativ-Angebot Budget für Arbeit vorgestellt wird, mit allen damit verbundenen Vor- und Nachteilen. Ich bezweifle jedoch, dass dies derzeit passiert.
Außerdem reicht das Budget für Arbeit alleine nicht aus, sondern es braucht ein entsprechendes Unterstützungsangebot zur Anbahnung der Budgets für Arbeit. Das heißt, geschulte Jobcoaches sollten betriebliche Qualifizierungspraktika erschließen und eng begleiten, damit Arbeitgebende und Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen sich unverbindlich kennenlernen können. Sobald in guter Zusammenarbeit eine Passung zwischen Fähigkeiten und (reduzierten) Anforderungen hergestellt ist, sollte es die Beratung hinsichtlich eines Budgets für Arbeit für die Betriebe geben, sofern der bzw. die Beschäftigte dies wünscht. Vielen – selbst Fachleuten - ist auch nicht klar, dass eine Unterstützung durch ein Budget für Arbeit für den Betrieb nicht kostenintensiver sein muss als ein Werkstatt-Außenarbeitsplatz.
Eine Grenze für ein Budget für Arbeit sehe ich, wenn Personen konstant einen sehr hohen Anleitungs- und Unterstützungsbedarf haben und dafür das Budget für Arbeit nicht ausreichend ist. Auch wenn im Betrieb niemand die Anleitungsfunktion übernehmen kann oder will, stellt dies eine Grenze dar. Eine Barriere für manche Beschäftigten ist, dass der Rentenbeitrag nicht in gleicher Höhe wie bei einer Beschäftigung in Werkstatt für behinderte Menschen abgeführt wird.
Hinsichtlich der Nutzung von Budgets für Ausbildung fehlt mir persönlich derzeit die Erfahrung, als dass ich es wagen würde, mich hier zu positionieren. Da würde ich mir eine Veröffentlichung mit Best-Practice-Beispielen wünschen. Vielleicht wäre das ja eine Aufgabe für eine kobinet-Reihe?
kobinet-nachrichten: Wenn Sie zwei Wünsche frei hätten, welche wären dies?
Andrea Seeger: Ich würde mir wünschen, dass wir endlich als anderer Leistungsanbieter anerkannt wären und damit noch mehr Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt begleiten könnten. Außerdem würde ich mir wünschen, dass es im Bereich der beruflichen Reha keine öffentlichen Ausschreibungsverfahren mehr gäbe, sondern faire Preise für gute Arbeit bezahlt werden würden.
Soziale Arbeit verdient mehr Respekt und Wertschätzung. Wir leisten durch unsere Arbeit einen wichtigen Beitrag für Inklusion, machen Menschen oft glücklich und unabhängiger. Und sparen der Gesellschaft mit jeder Vermittlung auch noch viel Geld. Dafür sollten wir angemessen entlohnt werden. Nicht um reich zu werden, sondern um kostendeckend arbeiten zu können. Bislang sind wir zu einem erheblichen Maße auf Spendengelder angewiesen und betreiben aktiv Fundraising.
kobinet-nachrichten: Vielen Dank für das Interview.