Heidelberg: "Der Anspruch auf ein Budget für Arbeit (BfA) setzt die sogenannte 'Werkstattfähigkeit' voraus, nicht aber zwingend eine vorherige berufliche Ausbildung. So urteilte das Sozialgericht (SG) Nürnberg am 24. November 2021 und verpflichtete einen Träger der Eingliederungshilfe zur Übernahme eines unbefristeten BfA für einen jungen Mann mit Down-Syndrom im Rahmen der Beschäftigung in einem Haus für Kinder und Familien (Az. S22 SO 59/19)." Auf diese Entscheidung weist das diskussions forum Rehabilitations- und Teilhaberecht hin.
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