Stuttgart: "Arbeit für Alle?! Wege in den inklusiven Arbeitsmarkt", so lautet der Titel eines Online-Fachgesprächs am Mittwoch, den 4. November von 9.30 -13.30 Uhr, zu dem das Stuttgarter Zentrum selbstbestimmt Leben einlädt. Schwerpunktthemen der Veranstaltung sind das Budget für Arbeit und das baden-württembergische Landesförderprogramm Arbeit Inklusiv. Es sollen gangbare Wege aufgezeigt werden, neue Lösungen gesucht, Anstöße gesetzt sowie positive Beispiele aus der Praxis vorgestellt werden.

Eingeladen zu diesem Online-Fachgespräch sind Menschen aus der Behindertenhilfe, den Werkstätten, Menschen aus Politik und Gesellschaft, Menschen, die mit oder ohne Behinderung leben sowie Menschen aus Beratungsstellen, heißt es in der Veranstaltungsankündigung.

Als Referent*innen bzw. Teilnehmende an der Diskussionsrunde haben zugesagt:

Gisela Link - Teamleitung Integrationsfachdienst Stuttgart

Martin Bothner - Vertreter des Sachgebietes Recht und Qualitätssicherung von der Abteilung Rehabilitation und Teilhabe für Menschen mit Behinderung, Eingliederungshilfe im Sozialamt Stuttgart

Bettina Süßmilch - Kommunalverband Jugend und Soziales KVJS vom Referat Teilhabe am Arbeitsleben

Stephanie Aeffner - Landes-Behindertenbeauftragte von Baden-Württemberg

Kirsten Jakob - Verein Gemeinsam Leben-gemeinsam Lernen

Annette Wanner - Verein Gemeinsam Leben

Hintergrund:

Das Budget für Arbeit (§ 61 SGB IX) – Arbeit Inklusiv (Landesförderprogramm) richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die einen Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten möchten. Wenn eine werkstattberechtigte Person einen Arbeitgeber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gefunden hat und ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis mit einer tarifvertraglichen oder ortsüblichen Entlohnung vereinbart wird, hat diese Person einen Anspruch auf ein Budget für Arbeit – Arbeit Inklusiv. Als neue Leistung seit dem 1. Januar 2018 umfasst das Budget für Arbeit eine finanzielle Förderung des Arbeitgebers und die erforderliche Anleitung und Unterstützung des Menschen mit Behinderung am Arbeitsplatz. Geregelt ist auch die Möglichkeit der Rückkehr in die Werkstatt für behinderte Menschen, wenn der Mensch mit Behinderung dies möchte.

Die Anmeldung für den Zugang zur Online-Veranstaltung ist per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. möglich.